HTV – Corona-Kompakt

Auszug aus der HTV-Internetseite, siehe auch

https://www.htv-tennis.de/corona-kompakt.php

 

Corona-Kompakt

Überblick: Was gilt wann, wie und wo?

Zuletzt gab es immer wieder neue Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung. Ob Bundesnotbremse, Stufe 1, Stufe 2, fünf Werktage, 14 weitere Tage – es wird immer schwerer hier noch den Durchblick zu behalten. Ab wann gilt jetzt eigentlich was? Wir versuchen noch einmal alle Regelungen, die für den Tennisbetrieb wann, wie und wo gelten, zusammenzufassen.

 

7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50

Es gilt Stufe 2 der Landesregelung ab 02.06.2021

 

Für den Tennisbetrieb heißt das:

Gruppentraining mit max. 10 Personen

Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt

Keine Durchmischung der Trainingsgruppen
Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von 3m einhalten

Trainer*innen werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt
der Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung darf unterschritten werden

Gruppentraining im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahre
unabhängig von der Anzahl der Hausstände mit bis zu zwei Trainern

Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen

 

 

Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene

 

Unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert gibt es seit dem 12. Mai neue Regelungen für geimpfte und genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Demnach gelten die Kontaktbeschränkungen und Personenbegrenzungen nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Das gilt für den Sportbetrieb (Training und Wettkampf). Treiben ausschließlich geimpfte und genesene Personen Sport miteinander, kann dies unabhängig von den Inzidenzzahlen geschehen. Treiben geimpfte/genesene Personen und nicht geimpfte Personen zusammen Sport, werden die Geimpften und Genesenen bei der zulässigen Personenzahl nicht mitgezählt. Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Freiluft-Saisoneröffnung

 

Was ist bei der Eröffnung im Corona-Lockdown zu beachten?

 

Die Freiluftsaison steht vor der Tür, das Wetter passt und die Lust, wieder auf dem Tennisplatz zu stehen, ist allgegenwärtig. Einige Vereine haben Ihre Plätze bereits vergangenes Wochenende eröffnet, andere folgen am kommenden Osterwochenende. Doch was ist eigentlich alles zu beachten – gerade jetzt, wo das Infektionsgesehen wieder steigt? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

 

Die Hessische Landesregierung hat die Anfang März beschlossenen Maßnahmen für den Sport zuletzt bis einschließlich 18. April verlängert. Grundsätzlich gilt: es dürfen maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten in Gruppen trainieren. Doppel sind somit nur mit Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen möglich.

 

Folgend sind alle wichtigen Regelungen gemäß der Auslegungshinweise der Hess. Landesregierung zusammengefasst:

  • Freizeit- und Amateursport kann lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Übungsleiter und Betreuer werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt.
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.
  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.
  • Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.
  • Clubgaststätten dürfen nur zum Außer-Haus-Geschäft (Abholung & Lieferung) öffnen.

 

Der HTV empfiehlt darüber hinaus bzw. dennoch:

  • die Durchführung von Einzeltraining
  • die Schließung der Dusch- und Umkleideräume
  • die Umsetzung einer Anwesenheitsdokumentation

Verschiebung der Medenrunde 2021

Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Mannschaftführerinnen und Mannschaftsführer,
liebe Eltern,

die Freiluftsaison steht vor der Tür – die ersten Freiplätze sind bereits geöffnet, weitere Öffnungen stehen am kommenden Osterwochenende an. Leider zwingt die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Pandemie die Hessische Landesregierung aber dazu, den Wettkampfbetrieb im Amateur- und Freizeitsport auch weiterhin bis vorerst 18. April auszusetzen.

Da bereits eine Woche später für einige (Jugend-)Mannschaften die Team-Tennisrunde 2021 startet und die Situation für die Vereine, Spieler*innen und Eltern nur schwer einzuschätzen und zu organisieren ist, hat der erweiterte Sportausschuss am gestrigen Abend die Verschiebung der Sommerrunde in den Juni beschlossen. Die neuen Rahmenterminpläne finden Sie im Anhang sowie auf unserer Homepage unter „Spieltage & Ballmarken“.

Im gleichen Zuge hat der Ausschuss – wie bereits im letzten Jahr – vorübergehende Änderungen an der Wettspielordnung beschlossen, um eine Durchführung für alle Beteiligten so flexibel wie möglich, aber dennoch sportlich fair zu gestalten. Unter anderem werden jegliche Gebühren für den Rückzug von Mannschaften aufgehoben – das gilt auch für bisher beantragte Rückzüge. Im Gegensatz zum letzten Jahr wird die Abstiegsregelung allerdings nicht ausgesetzt. Mannschaften werden somit sportlich als auch durch einen Rückzug im nächsten Jahr absteigen. Diese Maßnahme ist notwendig, da ein erneutes Aussetzen der Abstiegsregelung für die Organisation der nächsten Saison nicht mehr umsetzbar wäre. Alle Anpassungen finden Sie ebenfalls im Anhang oder auf unserer Homepage unter „Regeln / Ordnungen“.

Für eine zuverlässige und bessere Planung der neuen Medenrunde, bitte ich alle Vereine mir (und dem zuständigen Spielleiter) bis spätestens 20. April alle Mannschaftsrückzüge im Verein mitzuteilen. Wir können selbstverständlich jegliche Bedenken der Spielerinnen und Spieler in der aktuell angespannten Situation verstehen, möchten dennoch anmerken, dass zurückgezogene Mannschaften für die neuen Planungen nicht mehr berücksichtigt werden können und somit definitiv von der Sommerrunde 2021 ausgeschlossen werden.

Im Zuge der Verschiebung der Medenrunde in den Juni, haben die Vereine zudem wieder die Möglichkeit, die namentliche Meldung im Zeitraum vom 15. bis 30. April zu bearbeiten. Auch die Spiellizenzverwaltung wird für diesen Zeitraum noch einmal geöffnet. Lizenzwechsel sind allerdings nur innerhalb Hessens möglich, Nachmeldungen im Anschluss dieser Frist sind nicht mehr möglich. Die fälligen Gebühren für bis dato getätigte Nachmeldungen werden nicht erhoben.

Da es durch die Verschiebung in den Juni sowie aufgrund möglicher Mannschaftsrückzüge zu neuen Platzbelegungen und eventuell auch neuen Gruppenkonstellationen kommen kann, müssen teilweise die Paarungen neu ausgelost und die Spielpläne vollständig überarbeitet werden (Ausnahme Hessenliga Aktive). Die aktuell veröffentlichen Spielpläne sind damit vorerst hinfällig. Die neuen Spielpläne werden so schnell es geht – voraussichtlich bis Mitte Mai – vollständig veröffentlicht.

Für eine Corona-konforme Durchführung der Medenrunde werden wir – ebenfalls wie im letzten Jahr – rechtzeitig zum Start der Sommerrunde Durchführungsbestimmungen veröffentlichen, die die Vereine, Spielerinnen und Spieler und eventuell auch Zuschauer zu beachten haben.

Folgend alle wichtigen Änderungen zusammengefasst:

  • Verschiebung der Medenrunde 2021 in den Juni
  • Auf- und Abstiegsregelung bleiben vollständig bestehen
  • Mannschaftsrückzüge bis spätestens 20.04. mitteilen
  • Namentliche Meldung von 15. – 30.04. erneut möglich
  • aktuell veröffentliche Spielpläne sind hinfällig
  • Durchführungsbestimmungen folgen rechtzeitig zum Start der Runde
Leider hat die Pandemie auch Einfluss auf die Einführung des neuen Spielballs, den HTV Triniti Pro, genommen. Aufgrund von Lieferkettenproblemen kommt es bei der Auslieferung des neuen Balles an unseren Partner Tennis-Point zu Verzögerungen. Wir werden Sie jedoch so bald wie möglich darüber informieren, wann die Bestellung möglich ist und ob es womöglich Anpassungen gibt, in welchen Altersklassen der neue Ball zum Einsatz kommt und in welchen nicht.

Bitte beachten Sie: Der Wilson Triniti, der im Handel erhältlich ist, ist nicht der neue Wettspielball. Unser Ball heißt HTV Triniti Pro.

Wir alle sehnen uns nach einer unbeschwerlichen Medenrunde. Klar ist aber auch eins: dieses Ziel können wir nur gemeinsam erreichen. Es ist unser aller gesellschaftliche Aufgabe, auch weiterhin verantwortungsvoll und diszipliniert mit der aktuellen Situation umzugehen. Nur so lässt sich ein Sommer mit gemeinsamem Beisammensein auf der Clubterrasse ermöglichen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest und allerbeste Gesundheit!

Mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Team-Tennis & Öffentlichkeitsarbeit
Hessischer Tennis-Verband e.V.

Information zur Mitgliederversammlung 2021

Gemäß der Satzung des Tennisclubs Weilmünster 1971 e.V. soll die ordentliche Mitgliederversammlung in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dies nicht möglich sein.
Der Vorstand hat entschieden, dass die Mitgliederversammlung 2021 im Juni 2021 (auf dem Clubgelände, möglichst im Freien) stattfinden soll.

Eine rechtzeitige Einladung werden wir in den Weilmünsterer Nachrichten veröffentlichen.
Weilmünster, 10.02.2021

Tennisclub Weilmünster 1971 e. V.

Der Vorstand

1. Vorsitzender

Roland Lehmann

Neue Lockerungen zum 6. Juli

Liebe Vereinsmitglieder

es gibt gute Nachrichten für den Sportbetrieb! Die Hessische Landesregierung hat für den 06. Juli neue Lockerungen beschlossen.
Bislang sah die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ein Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie ein Verbot bei der Nutzung von Vereinsräumen vor. Mit der neuen Verordnung hat das Land Hessen diese Verbote gekippt und weitere Lockerungen beschlossen, die mit dem 6. Juli in Kraft treten und vorerst bis 16. August gelten.

Die Lockerungen zum Sportbetrieb im Überblick:

  • Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen (siehe § 1 Abs. 2b).
  • Vereins- und Versammlungsräume können nun wieder genutzt werden.
  • Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Lesefassung – Stand 06. Juli 2020)

Die neuen Lockerungen werden entsprechend auf die HTV-Durchführungsbestimmungen umgesetzt und sind ab sofort gültig:

Wettspielbetrieb erlaubt!

Hessische Landesregierung lässt Wettkämpfe im Breitensport wieder zu

Gute Nachrichten für den Tennissport in Hessen: Der Tennis Wettkampf ist in Hessen ab dem 11. Juni wieder erlaubt. Grünes Licht also für die Medenrunde 2020 und bisher geplanten Turniere.

Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspiel- und Turnierbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.

Auch Dusch- und Waschräume können unter Beach­tung der Empfehlun­gen des Robert Koch­Instituts für Hygiene genutzt werden. Sam­melumkleiden dürfen von höchstens einer Per­son je angefangener 5 Quadratmeter Grund­fläche genutzt wer­den, soweit keine fes­te Trennvorrichtungen angebracht sind.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.

Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.

Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start der Medenrunde in Hessen nichts mehr im Weg.

Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des HTV

13. Verordnung des Landes Hessen (Lesefassung)

vorübergehende Änderung der WO

In diesem Zuge appellieren wir an alle Spielerinnen und Spieler, die Vereine und Turnierveranstalter bei der Umsetzung dieser Bestimmungen zu unterstüzen.

Wir danken allen für die Geduld und Unterstützung!

!!! Anschreiben des Vorstands zur Corona-Pandemie !!!

Liebe Tennisfreunde,
 
es ist endlich soweit, seit Samstag, 09.05.2020 13.00 Uhr kann wieder Tennis gespielt werden.
Aufgrund der Corona­ Pandemie sind aber strenge Regeln einzuhalten.
 
Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr_24.pdf beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:

  • – Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  • – Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
  • – Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
  • – Die Toiletten sind geöffnet. Dort sind Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel aufgestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  • – Die Umkleide und Dusche bleiben geschlossen. Bitte zu Hause duschen und umziehen.

 
Weitere Hinweise entnehmt bitte folgender Internetseite: https://www.htv-tennis.de/tennispl%C3%A4tze-in-hessen-wieder-ge%C3%B6ffnet.php
 
Wir haben auf unser Internetseite (www.tcw71.de) unter PLATZBUCHUNG ein Reservierungstool für Tennisplatzreservierungen installiert. Dort könnt ihr als Vereinsmitglied Platzreservierungen vornehmen. Benutzt bitte ausschließlich dieses Tool. Das Passwort ist beim Vorstand oder über .img[at].img zu erfragen. Der Hängekasten für die Platzreservierungen auf Platz 1 ist damit „außer Betrieb“.
 
Wir haben Bälle gekauft und wollen Euch diese kostenlos zur Verfügung stellen. Es kann dann jeder mit eigenen Bällen spielen; es wird damit vermieden, dass die Bälle nicht von vielen verschiedenen Spielern über mehrere Tage in die Hand genommen werden. Die Bälle stehen am Clubhaus zur Mitnahme bereit (pro Haushalt ist eine Dose Bälle vorgesehen). Bitte in die dort ausliegende Liste eintragen. Bringt eure eigenen Schreibstifte mit.
 
Jeder Verein hat einen Coronabeauftragten zu benennen.
Coronabeauftragter: Roland Lehmann
 
Der Vorstand wünscht Euch viel Spaß beim Spielen.
 
Bleibt alle gesund!
 
Tennisclub Weilmünster 1971 e. V.
1. Vorsitzender
Roland Lehmann
 
Corona Aushang 09.05.2020

Saisoneröffnung 2020

Das lange Warten hat endlich ein Ende!

 

Seit Samstag, den 9. Mai sind unsere Plätze für den Trainingsbetrieb freigegeben.

Die Ersten die unsere wieder einmal perfekt präparierten Plätze mit Schlägern in der Hand betreten haben waren Fabio „Roger“ Lösing & Fabian Brühl(sberger).

Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an unseren Sportwart (Heinz Mangi, Anm. d. Red.) der in den vergangenen Wochen wieder etliche Stunde auf der Walze verbrachte.

 

 

Vorstand im Amt bestätigt

Der Vorstand des TC Weilmünster wurde auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 06.03.2020 einstimmig für zwei Jahre wiedergewählt.

 

1. Vorsitzender: Roland Lehmann
2. Vorsitzender: Klaus Löw
Kassiererin: Sylvia Schötz
Sportwart: Heinz Mangi
Schriftführerin: Jutta Knörr

Jugendwart: Marcel Löw

 

Einladung zur JHV 2020

Hiermit laden wir sehr herzlich zur Jahresmitgliederversammlung

am Freitag, 06. März 2020, um 19.00 Uhr im Restaurant „Jägerhof“, Weilmünster, Mühlweg 17, ein.


Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Vorstandes
    a. Bericht des Vorsitzenden
    b. Bericht des Sportwartes
    c. Bericht des Jugendwartes
    d. Bericht des Kassierers
    e. Planung für die Arbeiten an der Clubanlage
  3. Aussprache zu den Berichten
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Neuwahlen des Vorstandes
  7. Veranstaltungskalender
  8. Haushaltsvorschlag
  9. Anträge gemäß § 6/10 der Satzung
  10. Wahl der Kassenprüfer
  11. Verschiedenes

Zum TOP 8 wird der Vorschlag in der Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Anträge gemäß TOP 9 müssen 6 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich zugehen, geben Sie bitte daher Ihre Anträge fristgerecht bei unserem 1. Vorsitzenden, Herrn Roland Lehmann,  Seifenheck 3, 35789 Weilmünster ab.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme unserer Mitglieder an der Jahresversammlung.