Gemäß der Satzung des Tennisclubs Weilmünster 1971 e.V. soll die ordentliche Mitgliederversammlung in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dies nicht möglich sein.
Der Vorstand hat entschieden, dass die Mitgliederversammlung 2021 im Juni 2021 (auf dem Clubgelände, möglichst im Freien) stattfinden soll.
Eine rechtzeitige Einladung werden wir in den Weilmünsterer Nachrichten veröffentlichen.
Weilmünster, 10.02.2021
Tennisclub Weilmünster 1971 e. V.
Der Vorstand
1. Vorsitzender
Roland Lehmann